Selbst wenn man der Liste jedoch Beweiswert beimessen wollte, so wird bei genauer Betrachtung der Daten im fraglichen Zeitraum (Juli bis Oktober 2012) klar, dass selbst unter Berücksichtigung der geltend gemachten Gefängnisbesuche die angeklagten Kurierfahrten möglich waren. Abgesehen davon, dass der Beschuldigte selbst aussagte, manchmal zumindest einen Teil der Strecke auch geflogen zu sein, wirft ihm die Anklage «bloss» vor, er sei vier Mal pro Monat von Madrid über die Niederlande nach Frankreich gefahren, was auch unter der Berücksichtigung der angeblichen Besuche an den Wochenenden noch möglich war.