Im Rahmen ihres Parteivortrages machte die Verteidigung sodann in der oberinstanzlichen Verhandlung geltend, es würden sich in den Auswertungen des Navigationsgeräts TomTom keine Hinweise darauf finden, dass der Beschuldigte Drogen nach Marseille transportiert habe (vgl. pag. 1433). Dem ist entgegen zu halten, dass die ausgewerteten Daten des Navigationsgerätes sehr wohl Standorte in Frankreich, den Niederlanden und Spanien aufweisen (vgl. pag. 236 sowie die Aussagen des Beschuldigten dazu [pag. 226 f.]). Ausserdem ist der Beschuldigte auf seiner eigenen Aussage zu behaften, wonach das im Juni 2013 sichergestellte Gerät ein Geschenk zu Weihnachten (Dezember 2012) war (vgl. pag.