197 Z. 130 f. und pag. 198 Z. 149 f.), schrieb er der Tochter seiner Freundin am 9. Juni 2013 zudem per SMS, er sei seit dem Vortag schon 3‘000 km gefahren (vgl. pag. 241 Z. 138 f.). Er war sich mit anderen Worten somit sehr wohl gewöhnt, derart Weite Strecken am Stück zu fahren und die gegenteilige Argumentation der Verteidigung zielt ins Leere. Im Rahmen ihres Parteivortrages machte die Verteidigung sodann in der oberinstanzlichen Verhandlung geltend, es würden sich in den Auswertungen des Navigationsgeräts TomTom keine Hinweise darauf finden, dass der Beschuldigte Drogen nach Marseille transportiert habe (vgl. pag.