Aus den in der oberinstanzlichen Verhandlung ausgehändigten Google Maps-Ausdrucken (pag. 1441 ff.) geht jedoch hervor, dass für die Strecke Madrid – Rotterdam – Marseille – Madrid von rund 3‘987 Kilometern eine Fahrzeit von ca. 37 Stunden benötigt wird (vgl. pag. 1441). Die Fahrzeit für die Strecke Madrid – Rotterdam – Nizza – Madrid (4‘302 Kilometer) beträgt ungefähr 40 Stunden (vgl. pag. 1443). Abgesehen davon, dass der Beschuldigte ausserdem selber angegeben hatte, die Strecke Madrid – Rotterdam mitunter auch mit dem Flugzeug zurück gelegt zu haben (vgl. dazu beispielhaft pag. 197 Z. 130 f. und pag.