erkannt zu werden. Die nachgeschobene Erklärung des Beschuldigten, er sei der persönliche Chauffeur des Chefs der Organisation gewesen, kann somit als reine Schutzbehauptung nicht gehört werden. Wie bereits ausgeführt sind schliesslich die Gründe, weshalb der Beschuldigte sein anfängliches Geständnis widerrief, nach Auffassung der Kammer offensichtlich;