Und schliesslich wurden den Parteien in der oberinstanzlichen Hauptverhandlung Google Maps-Ausdrucke betreffend die Strecken Madrid – Rotterdam – Marseille – Madrid und Madrid – Rotterdam – Nizza – Madrid ausgehändigt (pag. 1431) – auch diese sind in die Beweiswürdigung mit einzubeziehen. Was die Aussagen des Beschuldigten anbelangt, so liegen der Kammer einerseits ein vollumfängliches Geständnis des Beschuldigten und andererseits ein Widerruf dieses Geständnisses zur Würdigung vor; beides ist mit gleicher Vorsicht auf die Glaubhaftigkeit hin zu überprüfen, in dieser Hinsicht geht die Kammer mit der Verteidigung einig.