Zu erwähnen sind auch die von der Verteidigung mit der Berufungserklärung eingereichten Unterlagen, namentlich die Liste der angeblichen Gefängnisbesuche des Beschuldigten bei seiner Lebenspartnerin in Madrid (pag. 1113 ff.), sowie die mit Eingabe vom 6. Juni 2017 eingereichten Fotos seiner Kinder bzw. die Kopie des spanischen Passes seines Sohnes (pag. 1411 ff.). Und schliesslich wurden den Parteien in der oberinstanzlichen Hauptverhandlung Google Maps-Ausdrucke betreffend die Strecken Madrid – Rotterdam – Marseille – Madrid und Madrid – Rotterdam – Nizza – Madrid ausgehändigt (pag.