1170 ff.), die Auswertung der entsprechenden 10 Proben durch das NFI, wobei Reinheitsgrade zwischen 64 % und 85 % festgestellt wurden (pag. 1202 ff.), sowie das beim Schweizerischen Institut für Rechtsvergleichung in Lausanne eingeholte Gutachten betreffend die anwendbaren ausländischen Gesetzesbestimmungen (pag. 1271 ff. bzw. für die deutsche Übersetzung pag. 1350 ff.). Zu erwähnen sind auch die von der Verteidigung mit der Berufungserklärung eingereichten Unterlagen, namentlich die Liste der angeblichen Gefängnisbesuche des Beschuldigten bei seiner Lebenspartnerin in Madrid (pag.