, pag. 236), und andererseits auf die Beweismassnahmen, welche im Rahmen der Voruntersuchung nicht vorgenommen wurden und deshalb oberinstanzlich nachgeholt werden mussten, hinzuweisen. Von Bedeutung sind dabei vor allem die Ergebnisse der Abklärungen in den Niederlanden betreffend die sichergestellte Menge Kokaingemisch resp. betreffend die Prägung der Kokainplatten (pag. 1170 ff.), die Auswertung der entsprechenden 10 Proben durch das NFI, wobei Reinheitsgrade zwischen 64 % und 85 % festgestellt wurden