Das weiss ich noch, das war ein Thema. Versprechen ist ein schwerer Begriff.». Die Aussagen der Übersetzerin bestätigten somit die bisherigen Erkenntnisse, wonach Abklärungen mit und bei anderen Behörden getätigt wurden, jedoch keine Zusicherung betreffend Personenschutz erfolgte bzw. wonach die Polizei auch gar keine solche Zusicherung abgeben konnte. Schliesslich ist davon auszugehen, dass der Beschuldigte anfänglich offensichtlich auch nicht damit rechnete, für die Auslandtaten in der Schweiz bestraft werden zu können.