914 Z. 28 ff.): «Ich weiss, dass es mal gefallen ist, dass die Polizei gesagt hat, dass sie dies abklären würde. Für mich ist es auch klar, dass dies die Polizei selber nicht entscheiden kann, es weitere Instanzen abklären würden. So habe ich es verstanden.». Und auf Vorhalt, wonach der Beschuldigte geltend mache, es sei ihm Personenschutz für seine Familie versprochen worden, und auf Frage, ob es ein solches Versprechen gegeben habe, antwortete H.________ (pag. 915 f. Z. 36 ff.): «Ich weiss einfach noch, dass die Polizei gesagt hat, sie würden Abklärungen treffen, dies weiter verfolgen, mit anderen Behörden sprechen. Das weiss ich noch, das war ein Thema.