268 Z. 194 ff., wobei das Datum des Briefes falsch zitiert wurde [21. statt 30. Juli 2017]): «Ja, das stimmt. Mir wurde von der Organisation zugesichert, dass man mir einen Rechtsanwalt stellen und dafür sorgen würde, dass es meiner Familie an nichts fehlen würde, sofern ich Probleme kriegen sollte und ins Gefängnis müsste. Das stimmt also, dass ich das geschrieben habe.» Hinzu kommt, dass der Beschuldigte wohl in der auf das informelle Gespräch folgenden Einvernahme vom 2. Juli 2013, spätestens jedoch in der Einvernahme vom 21. August 2013 nachgefragt hätte, wie es um seine «Kronzeugen-Regelung» stehe, wäre eine solche denn tatsächlich je ein Thema gewesen.