Diese hätten ihm im Fall einer möglichen Verhaftung stets eine grosszügige Unterstützung zugesichert. Jetzt wo er in Untersuchungshaft sei, spüre er von diesen Versprechungen rein gar nichts.». In der Einvernahme vom 19. September 2013 schliesslich gab der Beschuldigte selber sodann zu Protokoll, er sei frustriert darüber, dass seitens der Strafverfolgungsbehörden niemand «auf sein Angebot eintreten wolle» (pag. 242 Z. 202 ff.; Anm.: Gemeint ist wohl die Zusicherung von Personenschutz im Gegenzug für seine Aussage). Er selber bestätigte zudem die Richtigkeit des Inhalts des Briefes vom 30. Juli 2013 an E.________ in der Schlusseinvernahme vom 25. März 2014 (pag. 268 Z. 194 ff.