.In dieser Frustration ist nach Meinung der Kammer die Motivation des Beschuldigten für sein Geständnis zu sehen – seiner Freundin gegenüber hatte der Beschuldigte keinen Grund, etwas anderes als die Wahrheit zu schreiben. Nichts anderes hält auch der polizeiliche Berichtsrapport vom 18. Oktober 2013 unter dem Titel «Aussageverhalten von A.________» fest (pag. 97): «A.________ erklärte, dass er die Aussagen gegen die Organisation gemacht habe, weil er einerseits müde und zum anderen auch von seinen Auftraggebern massiv enttäuscht worden sei. Diese hätten ihm im Fall einer möglichen Verhaftung stets eine grosszügige Unterstützung zugesichert.