Unbestritten ist, dass die ersten Äusserungen von A.________ zu seinen Verbindungen zum Si- naloa-Drogenkartell weitere Abklärungen in Gang setzten. So wurde – neben der zuständigen Staatsanwältin – auch die Bundeskriminalpolizei über seine Aussagen in Kenntnis gesetzt, die wiederum Kontakt mit der amerikanischen DEA aufnahmen. Am 28. Juni 2013 fand zwischen den involvierten Behörden ein Treffen statt (vgl. dazu pag. 488, 2. Abschnitt, pag. 920, Zeile 10 ff.). Der polizeiliche Sachbearbeiter bezeichnete dieses Treffen im Rahmen seiner Einvernahme in der Hauptverhandlung als eine "Vorinformation" und ein "informatives Erkunden, was es für Möglichkeiten gebe" (pag. 920, Zeile 23 ff.).