8. Verwertbarkeit der Aussagen des Beschuldigten Betreffend die theoretischen Grundlagen zur Verwertbarkeit von Aussagen kann zunächst auf die korrekten, sehr ausführlichen Erwägungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 970 ff., S. 15 ff. Entscheidbegründung). Die erstinstanzlichen Vorbringen der Verteidigung, die Stellungnahme des polizeilichen Sachbearbeiters sowie die ergangenen Verfügungen und Beschlüsse finden sich auf pag. 484 ff. der Akten. Erwähnenswert sind dabei insbesondere die Verfügung der Staatsanwaltschaft vom 4. März 2014 (pag.