7. Sachverhalt und Beweisfragen 7.1 Vorwurf gemäss Ziff. I.1.3. der Anklageschrift Der Sachverhalt gemäss Ziff. I.1.3. der Anklageschrift (pag. 793 f.) wird durch den Beschuldigten nicht bestritten, er hat den entsprechenden Schuldspruch gemäss Ziff. II.2. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs (pag. 946) akzeptiert. Mit Blick auf die Strafzumessung hält die Kammer fest, dass gestützt auf die erstinstanzliche Beweiswürdigung (vgl. pag.