zusammengefasst zum Vorwurf gemacht, er habe sich der mehrfachen, banden- und gewerbsmässigen sowie mengenmässig qualifizierten Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz strafbar gemacht, indem er im Wissen darum, dass die Tathandlungen mittelbar oder unmittelbar die Gesundheit vieler Menschen in Gefahr bringen könnten, im Zeitraum von Juli 2012 bis zum 12. Juni 2013 in Spanien, den Niederlanden, Belgien, Luxemburg und Frankreich, insbesondere auf den Strecken Rotterdam – Marseille und Rotterdam – Nizza, die folgenden Tathandlungen begangen habe: Erlangen, Besitz, Beförderung und Ein-