5 A.________ sei schuldig zu erklären: der Widerhandlungen gegen das qualifiziert, banden- und gewerbsmässig begangen von Juli 2012 bis Oktober 2012 durch Erlangen, Besitz, Beförderung, Einfuhr, Durchfuhr, Ausfuhr und Verschaffen von insgesamt 80 kg Kokaingemisch in Spanien, Niederlangen, Belgien, Luxemburg, Frankreich, insbesondere auf den Strecken Rotterdam — Marseille und Rotterdam — Nizza, gemeinsam begangen mit allenfalls weiteren Mittätern;