3. Die oberinstanzlichen Verfahrenskosten seien in vollem Umfange dem Kanton Bern aufzuerlegen. V. 1. A.________ sei unverzüglich aus der Sicherheitshaft zu entlassen. 2. Es seien die gesetzlich notwendigen Verfügungen zu treffen.» Staatsanwältin C.________ beantragte und begründete anlässlich ihres Parteivortrages Folgendes (pag. 1434 f.): « I. Es sei festzustellen, dass das erstinstanzliche Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland (Kollegialgericht in Fünferbesetzung) vom 31. Oktober 2014 in Rechtskraft erwachsen ist hinsichtlich