4 von der Anschuldigung der Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, angeblich mengenmässig qualifiziert, banden- und gewerbsmässig begangen von Juli 2012 bis Oktober 2012 durch Erlangen, Besitz, Beförderung, Einfuhr, Durchfuhr, Ausfuhr und Verschaffen von insgesamt 80 kg Kokaingemisch von Juli 2012 bis Oktober 2012 in Spanien, Niederlanden, Belgien, Luxemburg, Frankreich, insbesondere auf der Strecke Rotterdam-Marseille und Rotter- dam-Nizza, gemeinsam begangen mit allenfalls weiteren Mittätern. Unter Ausrichtung einer Genugtuung in gerichtlich zu bestimmender Höhe.