4. Anträge der Parteien Rechtsanwalt B.________ stellte und begründete im Rahmen der oberinstanzlichen Verhandlung für den Beschuldigten die folgenden Anträge (pag. 1431): «I. Es sei festzustellen, dass das erstinstanzliche Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 31. Oktober 2014 hinsichtlich des Freispruches von der Anschuldigung des Betruges, angeblich begangen in der Zeit vom 6.-10. Juli 2012 in Bern und anderswo zum Nachteil von D.________ in Rechtskraft erwachsen ist. Il. A.________ sei freizusprechen