Die sichergestellten Drogen seien vernichtet worden (pag. 1170). Der in der Folge vom Institut für Rechtsmedizin (nachfolgend IRM) beim NFI angeforderte Bericht über die forensisch-chemische Analyse datiert vom 6. Mai 2016 und wurde mit Schreiben des IRM vom 2. Juni 2016 an das Obergericht des Kantons Bern übermittelt (pag. 1200 ff.). 3.3 Beweismassnahmen von Amtes wegen Im Hinblick auf die oberinstanzliche Verhandlung wurde beim Regionalgefängnis Burgdorf von Amtes wegen ein aktueller Führungsbericht, datierend vom 7. Juni 2017, eingeholt (pag.