1123 f.) sachdienliche Auskünfte eingeholt wurden. Die Staatsanwaltschaft Rotterdam teilte der Verfahrensleitung daraufhin mit E-Mail vom 4. März 2016 unter Beilage dreier Dokumente (Proces-Verbaal, Rapport Identificatie van drugs en precursoren sowie zwei Fotos) mit, dass von den in der Privatwohnung im Oktober/November 2012 in Rotterdam sichergestellten 50 Kilogramm Kokain Proben genommen worden seien, welche durch das Nederlands Forensisch Instituut (nachfolgend NFI) untersucht worden seien. Der Reinheitsgrad sei dabei nicht festgestellt worden, da nicht erforderlich. Die sichergestellten Drogen seien vernichtet worden (pag.