Mit Beschluss vom 10. Juli 2015 (pag. 1110 ff.) wurde die von der Verteidigung eingereichte Liste der angeblichen Gefängnisbesuche des Beschuldigten bei seiner Lebenspartnerin (10 Seiten) zu den Akten erkannt. Hingegen wurde der Beweisantrag der Verteidigung auf Auswertung des sichergestellten Navigationsgerätes TOM TOM .________ mit Begründung abgewiesen (vgl. pag. 1111). Der Beweisantrag auf Erhebung des Reinheitsgrades der im Rahmen der Operation Deadpool sichergestellten Drogenmenge von 50 Kilogramm sowie der Art der Prägung der Kokainplatten bei der niederländischen Polizei resp.