__ verlauten, dass insbesondere die Bestimmungen des spanischen Rechts sehr komplex und umfangreich seien und auch in einer relativ geläufigen Fremdsprache wie dem Englischen nicht genügend detailliert verstanden werden könnten. Es scheine sich aber abzuzeichnen, dass nicht das spanische Recht das mildeste sei, weshalb sich eine Übersetzung erübrige. Sollte die Kammer dennoch zur Auffassung gelangen, das spanische Recht sei anwendbar, werde beantragt, die Bestimmungen übersetzen zu lassen oder auf Deutsch erhältlich zu machen und den Parteien zur Verfügung zu stellen (pag.