Das Gutachten des Schweizerischen Instituts für Rechtsvergleichung ging am 30. November 2016 beim Obergericht des Kantons Bern ein (pag. 1270 ff.). Es wurde den Parteien mit Verfügung vom 1. Dezember 2016 zugestellt (pag. 1310 f.). Mit Stellungnahme vom 20. Dezember 2016 liess Staatsanwältin C.________ verlauten, dass insbesondere die Bestimmungen des spanischen Rechts sehr komplex und umfangreich seien und auch in einer relativ geläufigen Fremdsprache wie dem Englischen nicht genügend detailliert verstanden werden könnten.