2 ni 2016 ein entsprechender Gutachtensauftrag erteilt (pag. 1209). Mit Schreiben vom 3. August 2016 wurde der Auftrag modifiziert (pag. 1249 f.); die Verfahrensleitung ersuchte das Schweizerische Institut für Rechtsvergleichung, der Kammer folgende Gesetzesmaterialien in Form einer bibliographischen Auskunft zukommen zu lassen (pag. 1249): «Massgebliche/r Gesetzesartikel zur Strafzumessung (analog der Art. 47 – 49 des Schweizerischen Strafgesetzbuches) und zu den Strafandrohungen (analog Art.