3. Oberinstanzliche Beweisergänzungen 3.1 Beweisantrag der Generalstaatsanwaltschaft Die Generalstaatsanwaltschaft beantragte mit Berufungserklärung vom 10. März 2015, es sei beim Schweizerischen Institut für Rechtsvergleichung unter Berücksichtigung der rechtlichen Qualifikation der Betäubungsmittelwiderhandlungen ein Gutachten über die Strafdrohungen für die in Spanien, Belgien, Frankreich, Luxemburg und den Niederlanden begangenen Straftaten einzuholen (pag. 1074). Mit Beschluss vom 10. Juli 2015 hiess die Kammer diesen Beweisantrag gut (pag. 1111). Dem Schweizerischen Institut für Rechtsvergleichung wurde am 8. Ju-