1. Erstinstanzliches Urteil Das Regionalgericht Bern-Mittelland (Kollegialgericht in Fünferbesetzung; nachfolgend Vorinstanz) sprach A.________ (nachfolgend Beschuldigter) mit Urteil vom 31. Oktober 2014 von der Anschuldigung des Betrugs, angeblich begangen in der Zeit vom 6. bis am 10. Juli 2012 in Bern und anderswo z.N.v. D.________, frei, ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten (pag.