1. zu einer Freiheitsstrafe von 30 Monaten. 33 Die Polizeihaft von einem Tag wird im Umfang von einem Tag auf die Freiheitsstrafe angerechnet; 2. zu den auf die Schuldsprüche entfallenden erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 19‘423.90; 3. zu den oberinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 4‘000.00 (inklusive Kosten des Entscheids vom 17. November 2015 von CHF 400.00). IV. Die Entschädigung des amtlichen Verteidigers der beschuldigten Person, Rechtsanwalt Dr. B.________, wird für das oberinstanzliche Verfahren wie folgt bestimmt: