Der Kanton Bern entschädigt Rechtsanwalt Dr. B.________ für die amtliche Verteidigung von A.________ mit CHF 9‘883.10. A.________ hat dem Kanton Bern die ausgerichtete amtliche Entschädigung zurückzuzahlen und Rechtsanwalt Dr. B.________ die Differenz von CHF 1‘399.65 zwischen der amtlichen Entschädigung und dem vollen Honorar zu erstatten, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 StPO); 4. im Zivilpunkt verfügt wurde: