2.2 der groben Verkehrsregelverletzung, begangen am 16.09.2013 auf der Autobahn A1 (E.________/AG) durch Nichtwahren eines ausreichenden Abstandes beim Hintereinanderfahren; 2.3 der einfachen Verkehrsregelverletzung, begangen am 15.12.2011 in S.________ durch mangelnde Aufmerksamkeit; 31 2.4 des Missbrauchs von Ausweisen und Schildern, begangen am 21.02.2012 in C.________ durch Nichtabgabe von Fahrzeugausweis und Kontrollschildern trotz behördlicher Aufforderung,