3. Amtliche Entschädigung Die auf die Schuldsprüche entfallende amtliche Entschädigung für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten durch Rechtsanwalt Dr. B.________ vor erster Instanz wurde rechtskräftig auf CHF 9‘883.10 (inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer) bestimmt.