Insbesondere ist nicht ersichtlich, dass sich der Beschuldigte ernsthaft um die Rückzahlung seiner Schulden bemüht hätte. Diese Umstände sind jedoch allesamt neutral zu werten. Im Umfang von 2 Monaten ist strafmildernd zu werten, dass der Beschuldigte zumindest teilweise ein Geständnis ablegte und die Deliktsbeträge anerkannte.