Die Vorinstanz hat für das nahe Aufschliessen auf der Autobahn als grobe Verkehrsregelverletzung zutreffend eine Strafe von 12 Strafeinheiten und für die Nichtabgabe von Ausweisen und Kontrollschildern eine Strafe von 6 Strafeinheiten ausgesprochen. Asperiert sind von diesen 18 Strafeinheiten 15 Strafeinheiten bzw. ein halber Monat Freiheitsstrafe anzurechnen. Die für die mangelnde Aufmerksamkeit im Strassenverkehr ausgesprochene Übertretungsbusse von CHF 400.00 ist bereits in Rechtskraft erwachsen. 4. Täterkomponenten