Kommt hinzu, dass der Beschuldigte T.________ gar dazu brachte, falsche Angaben im Kreditantrag zu machen, was schliesslich auch in einem Strafverfahren gegen sie und damit in einer weiteren psychischen Belastung resultierte. Dennoch ist unter Berücksichtigung dieser objektiven Tatkomponenten – mit Blick auf den weiten Strafrahmen – noch von einem leichten Verschulden auszugehen. 2.3. Fazit objektive Tatschwere Innerhalb des weiten Strafrahmens (Geldstrafe von 90 Tagessätzen bis Freiheitsstrafe von 10 Jahren) ist von einem leichten Verschulden und damit von einer Freiheitsstrafe von 20 Monaten auszugehen.