Der Beschuldigte trieb T und D.________, welches sich bereits in finanziellen Schwierigkeiten befanden, bewusst in eine erhebliche und existenzgefährdende Verschuldung und damit in die Armut. Wie T und D.________ darlegten, stellt die ungewisse und beengende finanzielle Situation – die Familie lebt unter dem Existenzminimum – eine starke psychische Belastung dar. Die Auswirkungen der Tat auf das Leben dieser Geschädigten muss daher als erheblich bezeichnet werden. Kommt hinzu, dass der Beschuldigte T._____