25 CHF 98‘370.00 pro Fall. Für die einzelnen Geschädigten ist dieser Deliktsbetrag zwar teils sehr hoch und – wie gerade auch das Delikt zum Nachteil von T und D.________ mit dem höchsten Deliktsbetrag von CHF 98‘370.00 zeigt – teils gar existenzgefährdend bzw. vernichtend. Hingegen wiegt die Schwere der Verletzung des betroffenen Rechtsguts – objektiv betrachtet – vergleichsweise gering, es ist entsprechend noch von einem leichten Verschulden innerhalb des Strafrahmens auszugehen.