In Anbetracht der grossen finanziellen Investitionen, welche sie bereits in den Beschuldigten getätigt hatte, war sie bereit, alles zu tun, um das verlorene Geld wieder zurückzuerlangen. Dies hat umso mehr zu gelten, als es sich dabei nicht um eigenes Geld, sondern um Darlehen von Verwandten und Bekannten handelte. Ein Ausfall dieses Geldes war gerade auch mit Blick auf diese persönlichen Beziehungen umso schwieriger zu verkraften und einzugestehen. Das Verhalten von T und D.________ lässt sich denn auch bei anderen Betrugsopfern regelmässig beobachten. Kommt hinzu, dass T._____