Insofern kann festgehalten werden, dass eine längere Beziehung zwischen dem Beschuldigten und T und D.________ bestand, diese Beziehung durch den Beschuldigten unter Zuhilfenahme diverser Lügen und Lügengebäude aufrecht erhalten und ausgenutzt wurde und T und D.________ offensichtlich grosses Vertrauen in den Beschuldigten hegten, was diesem bewusst war. Der Beschuldigte nutzte neben der Vertrauensseligkeit der Geschädigten auch die Notsituation, indem sich T und D.________ offensichtlich befanden, bewusst aus. Er wusste, dass ihm T und D.________