Die Kammer erachtet es damit als erstellt, dass der Beschuldigte den Bankauszug fälschte und T und D.________ in der Absicht, diesen seine Zahlungsfähigkeit vorzuspiegeln und sie damit länger hinzuhalten bzw. davon abzuhalten, an die Polizei zu gelangen, vorlegte. III. Rechtliche Würdigung 1. Betrug