Es ist daher davon auszugehen, dass der Beschuldigte den Kontoauszug benutzte, um D.________ und T.________ vorzutäuschen, dass er sehr wohl solvent sei und die Kreditsumme sogleich zurückzahlen könne. T.________ bestätigte denn auch, dass es ihr in erster Linie darum gegangen sei, die Kreditsumme zurückzuerhalten. Es ist daher davon auszugehen, dass der Beschuldigte in erster Linie Zeit gewinnen und so (länger) der Strafverfolgung entgehen wollte. Die Kammer erachtet es damit als erstellt, dass der Beschuldigte den Bankauszug fälschte und T und D.____