16 scheint unter Berücksichtigung dieses Eindrucks wie bereits erwähnt als äusserst unwahrscheinlich, dass T.________ eine derart kreative Geschichte erfinden könnte. Auch die Argumentation der Verteidigung, wonach das Ehepaar nicht derart naiv sein könne, dem Beschuldigten CHF 58‘000.00 zu übergeben, überzeugt nicht, zumal nicht bestritten ist, dass das Ehepaar dem Beschuldigten vorgängig bereits rund CHF 40‘000.00 ohne Gegenleistung hatte zukommen lassen. Die Angaben des Beschuldigten sind demgegenüber ihrerseits widersprüchlich und unlogisch.