Wie sich anhand des unbestritten gebliebenen Sachverhalts des Betrugs zum Nachteil von T und D.________ zeigt, handelt es sich dabei um eine Hinhaltetaktik des Beschuldigten. Die Geschädigte sollte mit einer kleinen Summe vorerst ruhig gestellt und in der Annahme, dass sie das Geld sogleich (zurück) erhalten werde, bestätigt werden. - T.________ erklärte anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung auf Vorhalt der durch sie für den Beschuldigten aufgesetzten Vereinbarung auf pag.