_ in Bezug auf den Sachverhalt der Kreditübergabe aus folgenden inhaltlichen bzw. sachlogischen Gründen überzeugen: - T.________ konnte anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung glaubhaft darlegen, dass der Beschuldigte die gesamte Kreditsumme von CHF 60‘000.00 behändigte, ihr jedoch anschliessend CHF 2‘000.00 zur Überbrückung zurückgab (pag. 1120). Wie sich anhand des unbestritten gebliebenen Sachverhalts des Betrugs zum Nachteil von T und D.________ zeigt, handelt es sich dabei um eine Hinhaltetaktik des Beschuldigten.