Eine Würdigung seiner Angaben ist – da er die Vorfälle generell bestreitet – eher schwierig und wird soweit möglich direkt im Rahmen der Beweiswürdigung der einzelnen Vorfälle erfolgen. Bereits an dieser Stelle kann jedoch festgehalten werden, dass die Bestreitungen des Beschuldigten nicht glaubhaft sind, weswegen auf seine Aussagen nicht abzustellen sein wird.