7. Würdigung der Aussagen des Beschuldigten Der Beschuldigte bestreitet, einen Teil des W.________AG Kredits von T.________ erhalten zu haben. Weiter bestreitet er auch, den gefälschten Bankbeleg der V.________AG erstellt zu haben. Anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung verweigerte er die Aussage und machte keine Angaben zu den fraglichen Vorfällen. Eine Würdigung seiner Angaben ist – da er die Vorfälle generell bestreitet – eher schwierig und wird soweit möglich direkt im Rahmen der Beweiswürdigung der einzelnen Vorfälle erfolgen.