Menschen mit begrenzten intellektuellen Fähigkeiten, sie sind zudem in geschäftlichen Dingen unerfahren. Die Kammer erachtet es aufgrund des an der oberinstanzlichen Hauptverhandlung gewonnen Eindruckes deshalb als äusserst unwahrscheinlich, dass T und D.________ dem Gericht falsche Tatsachen vorgespiegelt und sich gemeinsam auf derart raffinierte Weise gegen den Beschuldigten verschworen hätten. Es kann daher – neben den Angaben von T.________ – auch auf die glaubhaften Aussagen von D.________ abgestellt werden.