So gab er im Widerspruch zu seiner Frau an, dass der Beschuldigte ihm gegenüber niemals anerkannt habe, von T.________ den Kredit der W.________AG erhalten zu haben (pag. 1128). Schliesslich war auch bei D.________ die persönliche Betroffenheit noch deutlich spürbar. Sowohl er als auch seine Frau erscheinen als bodenständige und gutgläubige Menschen mit begrenzten intellektuellen Fähigkeiten, sie sind zudem in geschäftlichen Dingen unerfahren.